Laut dem Duchführungsbeschluss der EU Kommission vom 08.Nov.2012 (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2012) 7803) dürfen Apfelschnecken der Gattung Pomacea (Perry) nicht mehr in die EU eingeführt und nicht in der EU verbreitet werden.
Dieses Verbot stützt sich auf den Vertrag über die Arbeitsweise der
Euro-päischen Union, gestützt auf der Richtlinie 2000/29/EG des Rates
vom 8. Mai 2000 über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die
Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und
Pflanzenerzeugnisse, insbesondere auf Artikel 16 Absatz 3 Satz , aus
nachstehenden Gründen:
Daraus ergibt sich für uns Aqarianern folgendes:
Daraus ergiebt sich also auch ein Zuchtverbot der Gattung Pomacea.
Der Beschluss der EU soll vor dem 28. Februar 2015 überprüft werden.
Der Genaue wortlaut des Verbotes ist im Internet unter eur-lex.europa.eu zu erhalten.